Ungleichbehandlung beim Rauchverbot
15.6.2009 07:23:57
Beim Stammtisch des Bundesvereins Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) am Fronleichnamstag stellten die bayerischen Tanzlokal- und Diskothekenbetreiber erneut die Forderung nach Gleichbehandlung mit den Festwirten und Feste veranstaltenden Vereinen auf. In sämtlichen Festzelten darf geraucht werden, in Tanzlokalen und Diskotheken besteht Rauchverbot.
Diese Ungleichbehandlung wollen sich einige bayerische Tanzlokal- und Diskothekenbetreiber nicht gefallen lassen und kündigten Klage beim Bundesverfassungsgericht an, sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag, Tobias Thalhammer, machte als Gastredner beim Stammtischgespräch klar, dass Diskotheken und Tanzlokale keine laut vernehmbare Lobby hätten, wohingegen die vielen Festzeltveranstaltungen in Bayern von der Politik sehr wohl gehört und erhört würden. Laut Thalhammer gebe es in Teilen der Politik zwar offenbar Skrupel, die Wähler in Sachen Rauchen in Bier- und Festzelten mit einem Verbot zu gängeln, nicht jedoch bei Diskotheken und Tanzlokalen. Der FDP-Politiker tritt für einen unbürokratischen Nichtraucherschutz in der gesamten Gastronomie ein.
In Festzelten darf auch künftig geraucht werden. Gleichzeitig ist der Zutritt für Kleinkinder und Jugendliche erlaubt, und neben Getränken darf Essen aller Art gekocht und an Ort und Stelle, in rauchiger Bierzeltluft, verzehrt werden. In Festzelten wird auf den Bänken und in den Gängen getanzt und es sind keine Be- und Entlüftungsanlagen vorgeschrieben.
In Tanzbetrieben und Diskotheken werden Lüftungsanlagen mit zig-fachen Luftwechsel, die oft mehrere hunderttausend Euro kosten, vom bayerischen Gesetzgeber gefordert. Nur im gutbelüften Nebenraum einer Diskothek darf geraucht, aber nicht getanzt werden, unter 18-jährigen muss der Zutritt verwehrt bleiben, und es dürfen keine Speisen verkauft werden.
Die bayerischen Tanzlokal- und Diskothekenbetreiber sehen darin eine erhebliche Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung, die vor dem Bundesverfassungsgericht kaum standhalten wird. Der Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) unterstützt die Forderungen der Tanzlokal- und Diskothekenbetreiber. Wenn schon auf Grund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts keine generelle Befreiung vom Rauchverbot möglich ist, dann sollte zumindest jeder Gastronom über den Weg der geordneten geschlossenen Gesellschaft den Gästen Rauchen erlauben können.
Eine geordnete geschlossene Gesellschaft liegt nach Ansicht des BVGG vor, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Beim Verein oder Raucherclub muss es sich um einen eingetragenen, ordentlich geführten Verein mit echter Mitgliederstruktur handeln, d.h. der Geschäftsleitung ist der Mitgliederbestand bekannt oder dieser ist abrufbar (Name, Adresse).
• Die Mitgliedschaft muss für mindestens ein Jahr erworben werden.
• Der Mitgliedsbeitrag muss angemessen und kostendeckend sein. (In einen Merkblatt für Vereinsgründungen wird ausdrücklich auf eine Beitragspflicht hingewiesen. Die Untergrenze für einen angemessenen, kostendeckenden Mitgliedsbeitrag liegt erfahrungsgemäß bei 1,00 € pro Monat).
• Es werden Einlasskontrollen durchgeführt. Nur demjenigen wird Zutritt gewährt, der sich als Mitglied ausweisen kann. Laufkundschaft erhält keinen Zutritt.
• Die Mitgliedschaft kann nicht am Eingang, z.B. mit dem Lösen einer Eintrittskarte, einmalig für einen Abend oder eine Veranstaltung erworben werden.
Der Bundesvorsitzende des BVGG, Heinrich Kohlhuber, meint: „Mit diesen Vorgaben könnte die Branche leben und viele Gastronomie- und Tanzbetriebe mit nur einem Raum könnten mit der geordneten geschlossenen Gesellschaft ihre Existenz sichern. In Nordrhein-Westfalen sind Traditionsveranstaltungen und geschlossene Gesellschaften vom Rauchverbot ausgenommen. Eine vernünftige Regelung mit Vorbildcharakter.
Sollte sich die CSU mit ihrem generellen Verbot der Raucherclubs durchsetzen, dann wird sich das Diskothekensterben am Land weiter beschleunigen. Jetzt schon müssen viele junge Menschen im Winter, während der festzeltfreien Zeit, weite Wege zum nächsten Tanzbetrieb auf sich nehmen.
Das Risiko für eine Zunahme der sog. Diskounfälle würde sich erhöhen. Das kann nicht im Sinne der besorgten Eltern und der gesamten bayerischen Bevölkerung sein. Auch Herr Dr. Söder, als verantwortlicher Staatsminister für Umwelt und Gesundheit, sollte diese Risiken sorgsam abwägen“.
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