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CSU und FDP brechen Wahlversprechen

Seehofer und Westerwelle vergessen die Gastronomie

Kaum vier Wochen nach der Bundestagswahl haben die Politiker von CSU und FDP einen Teil ihrer Wahlversprechen schon vergessen.

Von beiden Parteien wurde der Gastronomie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % vollmundig und in den Wahlversammlungen immer wieder in die Hand versprochen.

Jetzt steht im Koalitionsvertrag nur die Zusage für die Hotellerie für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz ab 1.1.2010. Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber das Hauptproblem der Gastronomie wurde damit völlig außer Acht gelassen. In der Speisegastronomie kassiert der Staat zu Unrecht 19 % Mehrwertsteuer auf sämtlichen Rechnungen, obwohl die Gastronomie nur 7 % auf Lebensmittel als Vorsteuer gegenrechnen kann. Die Differenz von 12 % streicht der Staat ohne jegliche Gegenleistung und ohne Mehrwert ein.

Gegen diese Benachteiligung, diese neuerliche Ungleichbehandlung von Dienstleistungen in Hotellerie und Gastronomie müssen sich alle Wirtinnen und Wirte in Deutschland sowie alle Mitarbeiter vehement und weiter zur Wehr setzen. Einer der größten Arbeitgeber im Land, die Gastronomie, steckt tief in der Krise. Es müssen Arbeitnehmer entlassen werden und viele Betriebe stehen vor dem Aus.

Der Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) fordert von der neuen Koalitionsregierung eine zeitnahe Anpassung der Mehrwertsteuersätze in Deutschland auf das Niveau unserer Nachbarstaaten, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Spanien und Tschechien.

7 % Mehrwertsteuer für sämtliche gastronomische Leistungen versetzt die Gastronomie in Wettbewerbsfähigkeit und nach neuersten Studien entstehen dadurch 70.000 neue Arbeitsplätze. Durch mehr Umsatz steigen auch die Steuereinnahmen für den Staat.

Der Bundesvorsitzende des Bundesvereins Gastronomie und Genuss e.V., Heinrich Kohlhuber, sagt: „Meine Enttäuschung ist groß und die Zweifel an die Glaubwürdigkeit der Politiker sind weiter gestiegen. Weder Seehofer noch Westerwelle haben ein wesentliches Wahlversprechen für mehrere millionen Beschäftigte in der Gastronomie und für die Gäste eingelöst.“

Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) eröffnet Landesgeschäftsstelle Sachsen

2.9.2009 16:01:22

Am 01. September 2009 eröffnete der Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) offiziell seine Geschäftsstelle in Dresden. Frau Monika Kempka übernimmt die Landesleitung Sachsen und steht als Ansprechpartnerin für die gesamte Gastronomie, für die Politik und die Behörden bereit. Der BVGG als junger Gastronomieverein freut sich über den regen Mitgliederzuwachs in Sachsen und bedankt sich für das Vertrauen.

Ortsnaher Service, eine schlanke Verwaltung und die Nutzung moderner Kommunikationsmittel versetzen den BVGG in die Lage mit einem sehr niedrigen Mitgliedsbeitrag von nur 8 € pro Monat, viele geldwerte Vorteile für die Gastwirte und die Gäste anzubieten. Zum Beispiel erhalten alle Mitglieder 20 % Rabatt auf sämtliche GEMA-Rechnungen. Kostenfreie Beratung und Überprüfung aller betrieblichen Versicherungen können ebenso angeboten werden, wie Vorzugskonditionen beim Autokauf, bei Mobilfunk, bei Einrichtung und Ausstattung wie z.B. bei Registrierkassen und elektronischen Schankanlagen. „Jedes Mitglied soll seinen Beitrag mehrfach über Rahmenverträge zurückbekommen“, so die Aussage des Bundesvorsitzenden Heinrich Kohlhuber.

Aber nicht nur Wirte profitieren vom Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG), sondern auch die Gäste können mit 1 €uro pro Monat Mitglied werden und dem eigenen Genießerclub beitreten. Als Mitglied im BVGG-Genießerclub erhalten sie ab einer Zeche von 12 €uro ein Freigetränk bei allen angeschlossenen Mitgliedsbetrieben.

Die BVGG-Landesvorsitzende Sachsen, Frau Monika Kempka sagt: „Die Gastronomie in Deutschland in Ihrer Vielfältigkeit ist ein einzigartiges Kulturgut und hat einen großen Anteil an der Lebensqualität in unserem Land. Alle Gaststättenbetriebe sind Orte der Begegnung, des Genießens, der Kommunikation und des Zusammenlebens. Sie dienen dem Abbau von sozialen Spannungen und fördern in unvergleichbarer Weise den Austausch unterschiedlicher Anschauungen. Dadurch werden Brücken geschlagen und Menschen von verschiedener Herkunft, politischer Weltanschauung und Religion zusammengeführt.

Gäste, Mitarbeiter und Betreiber bilden zusammen einen gesellschaftspolitisch äußerst wichtigen Schmelztopf an Meinungsvielfalt, der eine gewichtige Bedeutung für alle Entscheidungsträger in Deutschland sein muss. Diese Stätten der Begegnung und des Genießens zu schützen, zu fördern und zu erhalten, ist mein vorrangiges Ziel.“

Die BVGG-Landesgeschäftsstelle Sachsen befindet sich in 01067 Dresden, Ostra-Allee 35, Tel. 0351-4217872, Fax 0351-4217871, E-Mail: sachsen@bvgg.eu. Besucher sind herzlich willkommen.

Bundesversammlung Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung

9.8.2009 14:11:11

Zur Bundesversammlung Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung fanden sich am Wochenende zahlreiche Raucherinitiativen aus ganz Deutschland in München ein. Viele Teilnehmer, viele Meinungen, unter diesem Aspekt kann man die Diskussionen um die Rauchverbote in der deutschen Gastronomie kurz zusammenfassen. Darum war man sich am Ende der Diskussion einig, dass sämtliche 16 Rauchverbote in den Bundesländern nochmals auf den Prüfstand müssen um eine möglichst einheitliche Regelung zu erreichen. Am besten wäre eine bundeseinheitliche oder sogar ein einheitlich geregeltes Rauchverbot in der Gastronomie für alle EU-Staaten.

Scharf kritisiert wurde von den vielen bayerischen Teilnehmern die Neuregelung des Rauchverbots in der bayerischen Gastronomie. Seit dem 01. August sind Raucherclubs verboten und in Einraumgaststätten über 75 m² gilt ein generelles Rauchverbot, wogegen in Festzelten keinerlei Einschränkungen beim Rauchen vom Gesetzgeber auferlegt werden. Besonders hart trifft diese Ungleichbehandlung sämtliche Diskotheken und Tanzbetriebe. Die bayerischen Landtagspolitiker haben es sich wieder einmal leicht gemacht und die Verantwortung für die Erziehung der Jugend in die Diskotheken und Tanzlokale verlagert. Doch dort gehört sie nicht hin. Beim Rauchverbot muss frühzeitig präventiv in Schule, Öffentlichkeit und Familie aufgeklärt und vorgelebt werden. Nur dann macht ein Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Rauchens Sinn.

„Verbote, Verbote sind das die neuen Gebote“, so formulierte Herr Dr. Schulte-Wissermann von Mensch bRAUCHt Toleranz die Entwicklung in Deutschland und Europa. Über 2.000 Gesetze und Verordnungen werden jährlich in Brüssel und Berlin produziert. Jedes Gesetz, jede Verordnung bedeutet eine Einschränkung beim Genuss, bei der Freiheit und bei der Selbstbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern. Jeder erwachsene Bürger sollte selbst bestimmen können, ob er zum Bier oder Wein rauchen will oder nicht, ob er ungesunden Schweinebraten, weil fett, essen will oder nicht, so die übereinstimmende Meinung der Teilnehmer.

Dass Rauchen für viele Menschen Entspannung und Genuss bedeutet, darüber referierte sehr eindrucksvoll Herr Günter Georg Hiltmann, ein bekennender Raucher und Hochleistungssportler. Als Marketing- und Mediamanager wäre Stress für ihn ungesund, Ausgleich und Entspannung findet er beim Karate und in der Genussmeditation. Eine Zigarette gehört hier genauso dazu, wie das Schwitzen im sportlichen Wettkampf. Genau diese Freiheit und Selbstbestimmung wollen uns Politiker nach und nach wegnehmen.

Herr Kohlhuber, der Vorsitzende im Bundesverein Gastronomie und Genuss brachte es auf den Punkt: „Ende September sind Wahlen in Deutschland, dort kann der Wähler entscheiden, vom welchen Politikern unser Land regiert und die Bürgerinnen und Bürger gegängelt oder respektvoll behandelt werden“!

Mit der Verabschiedung einer Münchner Erklärung wird die Bundesversammlung heute fortgeführt.

Rauchverbot: Die „Lockerung“ ist eine Verschärfung

BVGG kritisiert das neue Rauchverbot in Bayern

16.7.2009 19:15:12

Die als „Lockerung“ bezeichnete Neufassung des bayerischen Rauchverbots ist nach Auffassung des Bundesvereins Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) eine Verschärfung.

Durch den Wegfall der Raucherclubs werden tausende Betriebe in wirtschaftliche Existenznöte kommen, besonders für Diskotheken wird die Luft dünn. Gerade im ländlichen Bereich kämpfen Diskothekenbetreiber ums Überleben. Fast jede Woche gibt es in der näheren Umgebung das Fest eines Vereines – meist in einem Zelt, also mit Raucherlaubnis.

Auch für die Speisegastronomie wird die Luft dünn. Viele Gaststätten mit Speisenangeboten haben im letzten Jahr die Lösung eines Raucherclubs gewählt, um ihren Gästen die Möglichkeit zu bieten, nach dem Essen zu rauchen. In vielen dieser Gaststätten ist es aus baulichen Gründen nicht möglich, einen Nebenraum einzurichten. Alle diese Gaststätten sind durch die neue Regelung massiv benachteiligt.

Lediglich die Innovationsklausel sei ein Schritt in die richtige Richtung, so Heinrich Kohlhuber, Bundesvorsitzender des BVGG. „Hier hat die Koalition in Bayern Sachverstand bewiesen“, so Kohlhuber wörtlich, „leider kann man diesen Sachverstand beim Wegfall der Raucherclubs nicht sehen“.

Gastronomie fordert verminderten Mehrwertsteuersatz

7% Mehrwertsteuer schafft 80.000 Arbeitsplätze

15.6.2009 16:21:03

Der Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) kritisiert die vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Oettinger erwogenen Pläne zu einer Erhöhung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes. Oettinger hatte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung angeregt, diesen von 7 % auf 9,5 % zu erhöhen. Zuvor hatte der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt, gegenüber der Rheinischen Post zum Thema Mehrwertsteuer erklärt: „Ich halte es für richtig, nach der Bundestagswahl die Ausnahmen abzuschaffen und einen einheitlichen Satz einzuführen“.

Der Bundesverein Gastronomie und Genuss kritisiert die Äußerungen der CDU-Politiker auf das Schärfste. Der Bundesvorsitzende Heinrich Kohlhuber erklärte: „Was wir jetzt brauchen ist Ent-, nicht Belastung! Anstelle solcher unausgegorenen Vorstöße sollte sich die Politik darauf konzentrieren, endlich dem Beispiel unserer Nachbarländer zu folgen und die gefährdeten Arbeitsplätze in der Gastronomie durch die Herabsetzung des Steuersatzes für gastronomische Leitungen zu schützen.

Die aktuellen Diskussionen über die Mehrwertsteuer beunruhigen die Gastromomen in diesen schwierigen Zeiten zusätzlich und sind vollkommen verantwortungslos.“

Um ein weiteres Gaststättensterben und den Verlust von vielen Tausend Arbeitsplätzen zu unterbinden wird der Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie in Frankreich ab dem 1.7.09 von 19,6 % auf 5,5 % gesenkt. Auch viele andere EU-Staaten wie zum Beispiel Spanien, Tschechien, Österreich und die Niederlande haben aufgrund der hohen Belastungen eine verminderte Mehrwertsteuer für die Gastwirte eingeführt.

Der BVGG fordert für die Gastronomie in Deutschland eine Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 % nach dem spanischen Modell. Laut einer Studie der Universität Mannheim könnten durch diese Maßnahme nicht nur die zur Zeit gefährdeten Arbeitsplätze geschützt, sondern bis zu 70.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Zudem ergäben sich durch eine Herabsetzung des Steuersatzes erhebliche konjunkturelle Impulse für die deutsche Volkswirtschaft und die Schwarzarbeit in der Gastronomie könnte spürbar reduziert werden.

Bayerns Tanzlokal- und Diskothekenbetreiber fordern Gleichbehandlung

Ungleichbehandlung beim Rauchverbot

15.6.2009 07:23:57

Beim Stammtisch des Bundesvereins Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) am Fronleichnamstag stellten die bayerischen Tanzlokal- und Diskothekenbetreiber erneut die Forderung nach Gleichbehandlung mit den Festwirten und Feste veranstaltenden Vereinen auf. In sämtlichen Festzelten darf geraucht werden, in Tanzlokalen und Diskotheken besteht Rauchverbot.

Diese Ungleichbehandlung wollen sich einige bayerische Tanzlokal- und Diskothekenbetreiber nicht gefallen lassen und kündigten Klage beim Bundesverfassungsgericht an, sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag, Tobias Thalhammer, machte als Gastredner beim Stammtischgespräch klar, dass Diskotheken und Tanzlokale keine laut vernehmbare Lobby hätten, wohingegen die vielen Festzeltveranstaltungen in Bayern von der Politik sehr wohl gehört und erhört würden. Laut Thalhammer gebe es in Teilen der Politik zwar offenbar Skrupel, die Wähler in Sachen Rauchen in Bier- und Festzelten mit einem Verbot zu gängeln, nicht jedoch bei Diskotheken und Tanzlokalen. Der FDP-Politiker tritt für einen unbürokratischen Nichtraucherschutz in der gesamten Gastronomie ein.

In Festzelten darf auch künftig geraucht werden. Gleichzeitig ist der Zutritt für Kleinkinder und Jugendliche erlaubt, und neben Getränken darf Essen aller Art gekocht und an Ort und Stelle, in rauchiger Bierzeltluft, verzehrt werden. In Festzelten wird auf den Bänken und in den Gängen getanzt und es sind keine Be- und Entlüftungsanlagen vorgeschrieben.

In Tanzbetrieben und Diskotheken werden Lüftungsanlagen mit zig-fachen Luftwechsel, die oft mehrere hunderttausend Euro kosten, vom bayerischen Gesetzgeber gefordert. Nur im gutbelüften Nebenraum einer Diskothek darf geraucht, aber nicht getanzt werden, unter 18-jährigen muss der Zutritt verwehrt bleiben, und es dürfen keine Speisen verkauft werden.

Die bayerischen Tanzlokal- und Diskothekenbetreiber sehen darin eine erhebliche Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung, die vor dem Bundesverfassungsgericht kaum standhalten wird. Der Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) unterstützt die Forderungen der Tanzlokal- und Diskothekenbetreiber. Wenn schon auf Grund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts keine generelle Befreiung vom Rauchverbot möglich ist, dann sollte zumindest jeder Gastronom über den Weg der geordneten geschlossenen Gesellschaft den Gästen Rauchen erlauben können.

Eine geordnete geschlossene Gesellschaft liegt nach Ansicht des BVGG vor, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

• Beim Verein oder Raucherclub muss es sich um einen eingetragenen, ordentlich geführten Verein mit echter Mitgliederstruktur handeln, d.h. der Geschäftsleitung ist der Mitgliederbestand bekannt oder dieser ist abrufbar (Name, Adresse).
• Die Mitgliedschaft muss für mindestens ein Jahr erworben werden.
• Der Mitgliedsbeitrag muss angemessen und kostendeckend sein. (In einen Merkblatt für Vereinsgründungen wird ausdrücklich auf eine Beitragspflicht hingewiesen. Die Untergrenze für einen angemessenen, kostendeckenden Mitgliedsbeitrag liegt erfahrungsgemäß bei 1,00 € pro Monat).
• Es werden Einlasskontrollen durchgeführt. Nur demjenigen wird Zutritt gewährt, der sich als Mitglied ausweisen kann. Laufkundschaft erhält keinen Zutritt.
• Die Mitgliedschaft kann nicht am Eingang, z.B. mit dem Lösen einer Eintrittskarte, einmalig für einen Abend oder eine Veranstaltung erworben werden.

Der Bundesvorsitzende des BVGG, Heinrich Kohlhuber, meint: „Mit diesen Vorgaben könnte die Branche leben und viele Gastronomie- und Tanzbetriebe mit nur einem Raum könnten mit der geordneten geschlossenen Gesellschaft ihre Existenz sichern. In Nordrhein-Westfalen sind Traditionsveranstaltungen und geschlossene Gesellschaften vom Rauchverbot ausgenommen. Eine vernünftige Regelung mit Vorbildcharakter.

Sollte sich die CSU mit ihrem generellen Verbot der Raucherclubs durchsetzen, dann wird sich das Diskothekensterben am Land weiter beschleunigen. Jetzt schon müssen viele junge Menschen im Winter, während der festzeltfreien Zeit, weite Wege zum nächsten Tanzbetrieb auf sich nehmen.

Das Risiko für eine Zunahme der sog. Diskounfälle würde sich erhöhen. Das kann nicht im Sinne der besorgten Eltern und der gesamten bayerischen Bevölkerung sein. Auch Herr Dr. Söder, als verantwortlicher Staatsminister für Umwelt und Gesundheit, sollte diese Risiken sorgsam abwägen“.

Dr. Theo Waigel ist für verminderten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie

30.4.2009 12:02:14

Beim Politischen Club der CSU referierte gestern Abend im Maximilianeum in München der frühere Bundesfinanzmister Dr. Theo Waigel zum Thema „Europa – Deutschlands Brücke zur Welt“. Im Rahmen dieser Veranstaltung stellte der Vorsitzende des Bundesvereins Gastronomie und Genuss e.V., Heinrich Kohlhuber, Herrn Dr. Waigel die Frage: „Fast alle Länder der Europäischen Union haben unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Diese reichen von 3 % bis 25 % in der Spitze. Herr Dr. Waigel, was halten Sie von einem verminderten Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie in Deutschland?“

Antwort von Dr. Waigel: „Gastronomische Betriebe, gerade in Grenznähe zu Österreich und der Schweiz leiden sehr und sind kaum konkurrenzfähig. Ich bin für einen verminderten Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie und Hotellerie in Deutschland.“

Auch in Zeiten von Finanz- und Wirtschaftskrise stellte Herr Dr. Waigel somit ganz klar fest, dass eine Verminderung der Mehrwertsteuer auf 7 % für die Gastronomie äußerst wichtig und unbedingt notwendig ist. Hierdurch werden Arbeitsplätze erhalten, die Preise stabilisiert und die Nachfrage erhöht.

Der Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) begrüßt die Aussagen des früheren Finanzministers und sieht sich in der Forderung nach verminderten Mehrwertsteuersätzen für die Gastronomie bestätigt. Der BVGG plädiert bei der Mehrwertsteuer für das „Spanische Modell“ mit 7 % für sämtliche Warenverkäufe in der Gastronomie.

Der Bundesvorsitzende Kohlhuber erklärt: „Der Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. wird mit der Unterschriften-Aktion „Pro 7 % Mehrwertsteuer“ noch im Mai beginnen. Alle Gäste und Gastronomen sollten sich an der Aktion beteiligen, denn nur so können wir die Politik überzeugen.“

Bundesverein Gastronomie und Genuss gegründet

5.2.2009 11:27:33

Die Ziele des Vereins zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur e.V. (VEBWK) sollen künftig bundesweit verfolgt werden: In Berlin gründete sich am Mittwoch der Bundesverein für Gastronomie und Genuss. Hauptanliegen ist es, Gastronomie und Genuss in ihrer Vielfalt zu erhalten und übertriebener staatlicher Regelungswut entgegenzutreten.

Der neugegründete Verein ist deutschlandweit aktiv und vereint Vertreter aus Gastronomie, Genussinitiativen und Tabakindustrie. Zum Bundesvorsitzenden wurde Heinrich Kohlhuber, Landesgeschäftsführer des VEBWK, gewählt. Darüber hinaus wählte die Gründungsversammlung Dr. med. Hans Passberger und Monika Kempka zu stellvertretenden Vorsitzenden.

Vorrangiges Ziel des Bundesvereins für Gastronomie und Genuss ist es, Gaststätten als Orte der Begegnung und des Genießens zu schützen. „In Gaststätten kommen Menschen unterschiedlichster Herkunft zusammen, tauschen sich aus und widmen sich gemeinsam dem Genuss“, so Heinrich Kohlhuber. Durch immer mehr staatliche Regelungen sei die Gaststätte als Ort der Begegnung und des Genusses jedoch zunehmend bedroht. Hier will der Bundesverein aktiv werden und für die Interessen der Gastronomie und deren Gäste eintreten. So erklärt Kohlhuber: „Wir werden unsere Forderungen aktiv an die Politik kommunizieren, uns aber nicht parteipolitisch instrumentalisieren lassen.“